QR-Adresse

Was ändert sich am 14. November 2026 bei Zahlungen und QR-Rechnungen?

Zwei Dinge. Erstens erlauben die Swiss Payment Standards ab dem 14. November 2026 in keinem Zahlungsauftrag mehr unstrukturierte Adressen; Banken müssen Daueraufträge und Vorlagen bis zum 13. November bereinigen. Zweitens gilt Version 2.4 der Implementation Guidelines für die QR-Rechnung. Für Rechnungen in CHF mit strukturierter Adresse ändert sich dadurch nichts. Bei Rechnungen in EUR sind QR-IBAN und QR-Referenz nicht mehr möglich.

Ob Ihre QR-Rechnung für diesen Stichtag bereit ist, zeigt unser QR-Rechnungs-Check. Er prüft den QR-Code direkt in Ihrem Browser; nichts wird hochgeladen.

Ende der unstrukturierten Adressen in allen Zahlungsaufträgen

Bisher betraf die Adressumstellung vor allem die QR-Rechnung. Ab dem 14. November 2026 gilt sie für jeden Zahlungsauftrag nach den Swiss Payment Standards: Inlandzahlungen, SEPA-Überweisungen und Auslandzahlungen, und zwar für alle beteiligten Parteien. Jede Adresse muss strukturiert oder hybrid sein und mindestens Ort und Land enthalten. Unstrukturierte Adressen sind nur noch für Aufträge mit Ausführungsdatum vor dem 14. November 2026 zulässig.

Für QR-Rechnungen mit alter kombinierter Adresse (Typ K) ist das der Schlusspunkt. Neue Rechnungen dürfen diesen Typ bereits seit dem 21. November 2025 nicht mehr enthalten. Mehrere Banken garantieren die Verarbeitung alter Rechnungen nur bis Ende September 2026, PostFinance bis zum 13. November 2026. Ab dem 14. November kann eine solche Rechnung bei jeder Bank zurückgewiesen werden. Wer betroffen ist, erklärt der Artikel Strukturierte Adresse auf der QR-Rechnung.

Daueraufträge und Vorlagen bis 13. November

Banken müssen Daueraufträge und gespeicherte Zahlungsvorlagen bis zum 13. November 2026 auf strukturierte Adressen umstellen. Für Rechnungsstellende heisst das: Schicken Sie Kundinnen, Mitgliedern oder Mietern, die per Dauerauftrag zahlen, eine aktuelle QR-Rechnung. Damit haben sie die korrekte Adresse zur Hand, wenn sie den Dauerauftrag anpassen oder neu erfassen. Hintergrund für Vereine und Vermieter: QR-Rechnung aus Excel- oder Word-Vorlage prüfen.

Hybride Adresse: nur in Zahlungsdateien, nicht auf der QR-Rechnung

Die Swiss Payment Standards kennen neben der strukturierten auch die hybride Adresse: Ort, PLZ und Land strukturiert, dazu bis zu zwei freie Adresszeilen. Sie ist seit November 2025 in Zahlungsdateien (pain.001) erlaubt. Die Unterstützung ist aber je nach Bank freiwillig; PostFinance zum Beispiel unterstützt sie nicht. Ihre eigene Adresse als Auftraggeber ergänzt die Bank in solchen Dateien aus ihren Stammdaten.

Auf der QR-Rechnung gibt es die hybride Adresse nicht. Dort ist ausschliesslich die vollständig strukturierte Adresse (Typ S) vorgesehen.

QR-Rechnung Version 2.4: was neu ist

Die Implementation Guidelines 2.4 gelten ab dem 14. November 2026 und wurden mit dem SIC-Release vom 13. November 2026 eingeführt. Die wichtigsten Punkte:

  • CHF: keine technische Anpassung nötig. Eine korrekte Rechnung in Franken mit strukturierter Adresse bleibt gültig.
  • EUR: keine QR-IBAN und keine QR-Referenz mehr. Weil euroSIC eingestellt wird, sind QR-IBAN und QR-Referenz künftig nur noch für CHF vorgesehen. Rechnungen in Euro verwenden eine normale IBAN mit Creditor Reference (RF…) oder ohne Referenz.
  • EUR wird SEPA. Spätestens ab November 2027 werden QR-Rechnungen in Euro als SEPA-Überweisungen verarbeitet. Eine unstrukturierte Mitteilung erreicht den Empfänger dabei nicht garantiert.
  • Kleinere Änderungen: Überschriften auch auf Rätoromanisch, «Zeile» statt «Feld» im Wortlaut, SIX übernimmt die Syntax der Rechnungsinformationen, präzisierte Beschreibung der strukturierten Adresse.
  • Toleranz: Steht die Hausnummer im Strassenfeld statt im eigenen Feld, wird das «vorerst» nicht zurückgewiesen. Empfohlen bleibt das eigene Feld.

Version 2.3 bleibt bis November 2027 gültig. Alle Daten im Überblick: QR-Rechnung Zeitplan 2020–2027.

Warum der Termin bleibt, obwohl das Ausland verschiebt

Swift und der European Payments Council haben ihre eigene Frist für November 2026 im Sommer 2026 ausgesetzt. Die Schweiz hält auf Beschluss des Payment Committee Switzerland am 14. November 2026 fest. Die Adressprüfung im Interbankenverkehr wird mit dem SIC-Release vom 13. November 2026 allerdings nicht eingeführt, sodass aus dem Ausland weiterhin unstrukturierte Adressen eintreffen können.

Kurz gefragt

Ich stelle Rechnungen in CHF mit strukturierter Adresse aus. Muss ich etwas tun? Nein, nicht wegen Version 2.4. Eine Kontrolle im Check schadet trotzdem nicht.

Ich stelle Rechnungen in EUR mit QR-IBAN aus. Dann müssen Sie umstellen: normale IBAN mit Creditor Reference oder ohne Referenz.

Prüfen Sie Ihre aktuelle Rechnung vor dem 14. November mit dem QR-Rechnungs-Check.

Quellen