QR-Adresse

QR-Rechnung: strukturierte Adresse ist Pflicht – die Stichtage im Oktober und November 2026

Die QR-Rechnung ist seit Juni 2020 im Einsatz und hat am 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine abgelöst. Seither wurden die Regeln für Adressen verschärft, und in diesem Herbst enden die letzten Übergangsfristen.

Was sich geändert hat

Im QR-Code steht jede Adresse in einem von zwei Formaten:

  • Typ S (strukturiert): Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in getrennten Feldern.
  • Typ K (kombiniert): zwei freie Textzeilen, zum Beispiel «Rue du Lac 1268» und «2501 Biel».

Seit dem 21. November 2025 (Richtlinien QR-Rechnung 2.3) dürfen neue QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen (Typ S) enthalten, für die Adresse des Rechnungstellers wie des Zahlers. Das «hybride» Format gibt es nur in Zahlungsdateien der Banken, nicht im QR-Code.

Warum? Mit strukturierten Adressen können Banken die Beteiligten einer Zahlung eindeutig identifizieren, wie es internationale Regeln gegen Geldwäscherei verlangen. Swift und der EPC haben ihre eigene Frist vom November 2026 im Sommer 2026 verschoben, die Schweiz hält aber an ihrem Datum fest.

Ende September 2026: Fristen der Banken

Mehrere Banken garantieren die Verarbeitung von QR-Rechnungen mit der alten kombinierten Adresse nur bis Ende September 2026; danach können Zahlungen abgelehnt werden. Dieses Datum setzen die Banken, nicht SIX: PostFinance zum Beispiel garantiert die Verarbeitung bis 13. November 2026. Je nach Bank wird eine solche Rechnung beim Scannen oder beim Absenden der Zahlung abgelehnt. Der Zahler kann die Zahlung weiterhin von Hand erfassen, was Rückfragen und Verzögerungen bringt.

14. November 2026: Stichtag für alle

Ab dem 14. November 2026 erlauben die Swiss Payment Standards unstrukturierte Adressen in keinem Zahlungsauftrag mehr, nicht nur bei QR-Rechnungen. Banken müssen Daueraufträge und Vorlagen bis zum 13. November 2026 umstellen. Zahlen Kunden Sie per Dauerauftrag, schicken Sie ihnen eine neue QR-Rechnung mit strukturierter Adresse, damit sie den Auftrag aktualisieren können.

Am selben Tag gilt Version 2.4 der Richtlinien. Für Rechnungen in CHF ändert sich nichts. Für Rechnungen in EUR sind QR-IBAN und QR-Referenz nicht mehr möglich; verwenden Sie eine normale IBAN mit Creditor Reference (RF…) oder keine Referenz.

Wer betroffen ist

Die meisten gepflegten Rechnungsprogramme wurden aktualisiert; prüfen Sie Ihre Version. Gefährdet sind vor allem Excel- und Word-Vorlagen mit einem alten QR-Makro oder Add-in, veraltete Programmversionen, Webshop-Plugins und selbst geschriebene Skripte, die den QR-Code selbst erzeugen, sowie Vereine und Vermieter, die seit Jahren dieselbe Vorlage verwenden.

So erkennen Sie es

Von Auge ist kein Unterschied sichtbar. Der Adresstyp («S» oder «K») steht nur im QR-Code: in Zeile 5 des codierten Textes für Ihre eigene Adresse und weiter unten für die Adresse des Zahlers. Prüfen Sie eine Rechnung mit unserem Check; er läuft im Browser und lädt nichts hoch.

So beheben Sie es

Der Fehler steckt im QR-Code. Ein Aufkleber oder eine Korrektur von Hand ist also nicht möglich; die Rechnung muss neu erstellt werden.

  1. Aktualisieren Sie Ihr Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm.
  2. Ersetzen Sie alte Excel- oder Word-Makros durch einen aktuellen Generator, der Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort getrennt verlangt.
  3. Erfassen Sie Adressen in getrennten Feldern und prüfen Sie eine Testrechnung erneut.

Bereits bezahlte Rechnungen sind nicht betroffen. Offene Rechnungen im alten Format sollten Sie neu erstellen und nochmals zustellen.

Quellen