QR-Adresse

Warum lehnt die Bank meine QR-Rechnung ab?

Seit Herbst 2026 ist die naheliegendste Ursache die Adresse im QR-Code: Mehrere Banken garantieren die Verarbeitung von QR-Rechnungen mit dem alten, kombinierten Adressformat (Typ K) nur bis Ende September 2026. Seltener stecken eine falsche Kombination von QR-IBAN und Referenz, eine ungültige Prüfziffer oder unzulässige Zeichen dahinter. Als Zahlerin oder Zahler können Sie die Zahlung von Hand erfassen oder eine neue Rechnung verlangen; beheben kann den Fehler nur, wer die Rechnung ausgestellt hat.

Welcher Fall vorliegt, sehen Sie in wenigen Sekunden mit unserem QR-Rechnungs-Check: PDF oder Foto der Rechnung hineinziehen, und der Inhalt des QR-Codes wird Zeile für Zeile geprüft. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser, die Rechnung wird nirgends hochgeladen.

Erster Verdacht: die alte kombinierte Adresse

Im QR-Code steht die Adresse entweder strukturiert (Typ S: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort in getrennten Zeilen) oder kombiniert (Typ K: zwei freie Textzeilen). Seit dem 21. November 2025 dürfen neu erstellte QR-Rechnungen nur noch Typ S enthalten, und zwar für die Adresse des Zahlungsempfängers wie für jene des Zahlungspflichtigen.

Für Rechnungen, die noch im Umlauf sind, gilt je nach Bank eine andere Frist:

  • Mehrere Banken, etwa die Graubündner, die Luzerner und die Neuenburger Kantonalbank, garantieren die Verarbeitung von Typ-K-Rechnungen nur bis Ende September 2026. Die BCN schreibt, dass solche Rechnungen danach zurückgewiesen werden und eine neue Rechnung nötig ist.
  • PostFinance garantiert die Verarbeitung bis zum 13. November 2026.
  • Ab dem 14. November 2026 erlauben die Swiss Payment Standards in keinem Zahlungsauftrag mehr unstrukturierte Adressen.

Ob die Rechnung schon beim Scannen oder erst beim Freigeben der Zahlung abgelehnt wird, hängt von der Bank ab. Hintergründe zum Adressformat finden Sie im Artikel Strukturierte Adresse auf der QR-Rechnung.

Weitere Ursachen, die der Check erkennt

Auch ohne Adressproblem kann eine QR-Rechnung fehlerhaft sein. Der Check prüft den Inhalt gegen die Implementation Guidelines von SIX und meldet unter anderem:

  • QR-IBAN und Referenz passen nicht zusammen. Eine QR-IBAN verlangt zwingend eine QR-Referenz (QRR). Umgekehrt funktioniert eine QR-Referenz nur mit einer QR-IBAN, und eine Creditor Reference (SCOR, beginnt mit «RF») darf nicht mit einer QR-IBAN kombiniert werden.
  • Ungültige Prüfziffer der Referenz. Die QR-Referenz hat 27 Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer. Auch die Creditor Reference nach ISO 11649 hat Prüfziffern. Ein Tippfehler in der Vorlage genügt.
  • IBAN nicht aus der Schweiz oder Liechtenstein oder mit falscher Prüfziffer. QR-Rechnungen sind nur mit CH- oder LI-IBAN zulässig.
  • Unzulässige Zeichen. Erlaubt ist nur der Latin-Zeichensatz der Swiss Payment Standards. Emojis oder exotische Sonderzeichen, oft aus kopierten Texten, machen den Code ungültig.
  • Falsches Betragsformat. Der Betrag muss mit Punkt als Dezimaltrenner codiert sein, zum Beispiel «1949.75», und die Währung CHF oder EUR lauten.

Ein Sonderfall betrifft Rechnungen in Euro: Ab dem 14. November 2026 sind QR-IBAN und QR-Referenz nur noch für CHF vorgesehen. Details im Artikel zum 14. November 2026.

Was Sie als Zahlerin oder Zahler tun können

  1. Zahlung von Hand erfassen. Eine Zahlung manuell einzugeben ist immer möglich. Übernehmen Sie IBAN, Betrag und Referenz exakt, damit der Empfänger die Zahlung zuordnen kann, und erfassen Sie Name und Adresse so, wie es Ihr E-Banking verlangt.
  2. Neue Rechnung verlangen. Informieren Sie den Rechnungssteller. Er muss die Rechnung neu erzeugen; ein Aufkleber oder eine handschriftliche Korrektur ändert den QR-Code nicht.
  3. Daueraufträge prüfen. Banken müssen Daueraufträge und Zahlungsvorlagen bis zum 13. November 2026 bereinigen. Wenn Sie regelmässig an denselben Empfänger zahlen, lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer Bank.

Was Rechnungsstellende tun müssen

Wenn Kundinnen und Kunden melden, dass Ihre QR-Rechnung abgelehnt wird:

  1. Prüfen Sie eine aktuelle Rechnung im Check. Steht beim Adresstyp «K», liegt der Fehler in Ihrer Software oder Vorlage.
  2. Aktualisieren Sie Ihr Rechnungsprogramm oder ersetzen Sie die Vorlage durch einen Generator mit getrennten Feldern für Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort. Tipps für Excel- und Word-Lösungen: QR-Rechnung aus Excel- oder Word-Vorlage prüfen.
  3. Erstellen Sie alle offenen Rechnungen neu und stellen Sie sie nochmals zu. Denken Sie besonders an Kundinnen und Kunden, die per Dauerauftrag zahlen.
  4. Prüfen Sie eine Testrechnung, bevor Sie wieder im grossen Stil versenden.

Kurz gefragt

Gilt der 30. September 2026 für alle Banken? Nein. Es ist das Datum, bis zu dem mehrere Banken die Verarbeitung von Typ K garantieren, kein Datum von SIX. PostFinance garantiert bis 13. November 2026. Fragen Sie im Zweifel Ihre Bank.

Sind bereits bezahlte Rechnungen betroffen? Nein. Es geht nur um Rechnungen, die noch bezahlt werden müssen.

Wandelt meine Bank die alte Adresse automatisch um? Uns ist keine Bank bekannt, die das ankündigt. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Laden Sie die betroffene Rechnung jetzt in den QR-Rechnungs-Check: Sie sehen sofort, ob die Adresse das Problem ist oder ein anderer Fehler.

Quellen